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Impressum

Anhang zur Arbeitsordung und zum Tarifvertrag

(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

1. Krankheitsfall

Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, einen Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

2. Todesfall in der Familie

Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

3. Eigener Todesfall

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn:

Operationen

Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt! Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

5. Silber- oder Goldene Hochzeit

Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie doch froh, wenn Sie arbeiten gehen dürfen.

6. Geburtstag

Dass Sie geboren sind, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen ein Freistellung zu gewähren.

7. Geburt eines Kindes

Für derartige Fehltritte unserer Mitarbeiter ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja auch schon Ihren Spaß.

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